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Wohngebäudeversicherung

Alles auf einen Blick

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Was ist bei der Gebäudeversicherung alles versichert?

Versichert sind: Das Gebäude, Garagen und andere Nebengebäude (z.B. Schuppen) auf dem Grundstück, die im Versicherungsschein genau zu bezeichnen sind. Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie Einbauschränke, Küchen und Heizungen, soweit sie nicht von einem Mieter eingebaut worden sind.

Hinweis: Von Mietern eingebrachte Sachen versichert dieser im Rahmen einer Hausratversicherung. Zubehör, das zu Wohnzwecken oder zur Instandhaltung des versicherten Gebäudes dient. z.B. Brennvorräte, Werkzeuge, Alarmanlagen, Markisen, Antennen und Blumenkästen. Kosten für Abbruch-/Aufräum-, Bewegungs- und Schutzarbeiten, wenn Gegenstände (Möbel, Böden abgedeckt werden müssen.)

Hinweis: Unterschätzen Sie diese Position nicht! Es sind häufig Bauschutt oder Rückstände nach einem Brand als teurer Sondermüll zu entsorgen. Inder Regel ist dies mit 5% der Versicherungssumme mitversichert. Besser sind jedoch 10%.

Mietausfälle. In Standardverträgen bis zu 1 Jahr zahlt der Versicherer bei vermieteten Häusern und Wohnungen die entgangene Miete wenn diese nicht benutzbar sind. Bei selbstgenutzten Objekten wird der ortsübliche Mietwert angerechnet.

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Was ist in der Gebäudeversicherung nicht versichert?

Nicht versichert sind: Alle vorsätzlichen, oder grob fahrlässigen Schäden. Als grob fahrlässig gilt, wer z.B. im Winter sein Haus nicht beheizt und dadurch die Rohre einfrieren, oder wenn Sie verreisen und den Zulaufhahn der Waschmaschine nicht sperren

Im Bereich Feuer: Sachen, die ihrem Zweck nach bewusst Wärme oder Feuer ausgesetzt werden, wie Kaminbrand.

Im Bereich Leitungswasser: Schäden durch Grundwasser, Überschwemmung, witterungsbedingter Rückstau aus der Kanalisation und Hausschwamm. Schäden, die vor Fertigstellung des Gebäudes entstehen. Schäden während eines Umbaus, aufgrund dessen das das Gebäude unbenutzbar ist und Schäden durch Erdsenkung und Erdrutsch.

Hinweis: Diese sind aber durch Zusatz im Bereich Elementarschäden versicherbar. Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes und unter dem Haus verlaufende Rohre.

Hinweis: Rohre dieser Art sind (vereinzelt) durch Mehrbeitrag versicherbar.

In Bereich Sturm und Hagel: Schäden die durch Stürme unter einer Windstärke 8 entstanden sind. Schäden vor Fertigstellung des Gebäudes, Schäden während eines Umbaus, aufgrund dessen das Gebäude unbenutzbar ist. Schäden durch Lawinen und Sturmfluten.

Hinweis: Lawinen sind als Zusatz gegen Mehrbeitrag im Bereich der Elementarschäden versicherbar. Schäden durch Hagel, Schnee, Schmutz oder Regen, der durch unverschlossene oder undichte Fenster eintritt. Schäden am (nicht mit dem Haus verbundenen) Mobiliar. Hierfür tritt die Hausratversicherung ein.

3
Welche Schäden deckt die Gebäudeversicherung ab?

Sie können selbst wählen, welche Risiken Sie abgesichert wissen möchten. Folgende drei Hauptrisiken sind ratsam:

 

Feuer: Dieses Risiko ist für alle Hausbesitzer wegen des Totalschaden-Risikos ein muss! Sie bekommen Schäden durch Brand Blitzschlag Explosion Folgeschäden (mittelbare Schäden) nach Brand, Blitz und Explosion. Das ist wichtig, denn es passiert immer wieder, dass es bei einem Unwetter zu einem Kurzschluss kommt, wodurch im Haus ein Feuer ausbricht.

Hinweis: Alle, die ein Haus oder eine Wohnung neu bauen, sollten eine Feuerrohbauversicherung abschließen. Leitungswasser- und Sturmrisiken sind nach Fertigstellung / Bezug des Hauses gedeckt. Der Einschluss des Rohbaus gilt meist für 24 Monate. Dauert der Bau länger, so müssen Sie es dem Versicherer mitteilen.

Leitungswasser: Dieser Schutz ist in allen Gegenden empfehlenswert, in denen Frost oder sehr kalkhaltiges Wasser die Versorgungsleitungen, Heizung und sanitäre Anlagen angreifen. Insbesondere versichert sind: Schäden, unmittelbar verursacht durch undichte Rohre, Schläuche und sanitäre Anlageschäden, die beim Hantieren mit Schläuchen und Installationen durch den Versicherungsnehmer entstehen.

Ausnahmen: Der Versicherer kann Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen.

Sturm/Hagel: Hiervon profitieren vor allem Eigentümer von Immobilien in Gegenden, die häufiger von Stürmen ab Windstärke 8 oder Unwettern mit Hagel heimgesucht werden. Es werden hierbei folgende Schäden reguliert: Direkte Sturmschäden am Gebäude, z.B. abgedeckte Dächer, geknickte Antennen oder zerstörte Regenrinnen. Ein Baum fällt bei einem Sturm auf das Dach und es regnet als Folge ins Haus. (Nicht versichert hingegen sind Schäden durch Regen, die dadurch entstehen, dass versehentlich ein Fenster offen gelassen wird).

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Versicherungswechsel/ Kündigung

Ordentliche Kündigung: Ohne Begründung kann die Kündigung 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausgesprochen werden. Meist der ursprüngliche Beginn der Versicherung (Sehen Sie in den Vertrag oder wann wird abgebucht?) Ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

Schadensfallkündigung: Gekündigt werden kann innerhalb eines Monats, nachdem über die Entschädigung (Bezahlung oder Ablehnung) entschieden wurde. Allerdings muss ein ersatzpflichtiger Schaden vorgelegen haben. Kündigen Sie nach einem Schaden nicht mit sofortiger Wirkung sondern zum Ende des Versicherungsjahres, da dem Versicherer in jedem Fall die Prämie zusteht.

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Für wen kommt welche Gebäudeversicherung in Frage?

Eine Gebäudeversicherung sollte jeder Hauseigentümer haben. Nach einem Brand, aber auch durch Leitungswasser (Rohrbruch) Sturm oder Hagel kann der Schaden so hoch sein, dass der Eigentümer diesen schwer aus der eigenen Tasche bezahlen kann und vor dem finanziellen Ruin steht. Die Banken wollen ohnehin für eine Immobilienfinanzierung einen Nachweis über zumindest eine Feuerversicherung haben. Da es sich bei der Gebäudeversicherung um eine "verbundene" Versicherung handelt, also die Prämien für jede Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel) einzeln kalkuliert werden, können Sie i. d. R. jedes Risiko auch einzeln versichern. Meist empfehlen wir aber, alles zusammen zu machen. Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, kann von diesem aber innerhalb von 4 Wochen gekündigt und neu abgeschlossen werden. Je nach Bedarf!

Tipp!

Sie sollten als Käufer eine bestehende Police nicht mit sofortiger Wirkung, sondern erst zum Jahresende kündigen.

Grund: Der Jahresbeitrag steht sowieso der Versicherung zu, auch wenn Sie unterjährig kündigen.

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Welche Versicherungssumme ist bei der Gebäudeversicherung notwendig? (Gleitende Neuwertversicherung)

Um zu gewährleisten, dass im Schadensfall bei einer Gebäudebeschädigung die Reparaturen in voller Höhe ersetzt werden, bei einem Totalschaden das Gebäude ohne Abzüge wieder im ursprünglichen Zustand wiederaufgebaut werden kann, ist Voraussetzung, dass die Versicherungssumme dem aktuellen Wert des Hauses entspricht.

Gleitende Neuwertversicherung: Zentrales Ziel dieser Versicherung ist es, dass Immobilienbesitzer bei einem Totalschaden auch Jahre nach dem Versicherungsabschluss immer den Betrag ersetzt bekommen, der nötig ist, um das Haus wieder komplett neu aufzubauen. Hierzu ist es sinnvoll, bei Abschluss der Versicherung die Herstellungskosten des Hauses genau zu ermitteln.

Als beste Methode bietet sich die Berechnung nach Wohnfläche oder umbauten Raum und Ausstattungsmerkmalen an: Auf dem Wertermittlungsbogen (in der Eingabemaske Wohngebäudeversicherung) werden vor Abschluss zur Wertermittlung genaue Angaben erfragt: Bauart des Hauses (Massiv- oder Fertigbauweise, Ziegel- oder Strohdach, Ein- oder Mehrfamilienhaus. Größe des Hauses (Quadratmeter Wohnfläche oder Kubikmeter umbauter Raum) Ausstattung des Hauses (Hochwertige sanitäre Einrichtung oder Fußbodenheizung).

Auf Basis dieser Informationen werden die Herstellungskosten automatisch ermittelt. Es eignet sich aber auch der sog. 1914 er Wert, d.h. es wird anhand des Wertes aus diesem Jahre auf den heutigen Neuwert oder Wert hochgerechnet. Wenn Ihnen dieser bekannt sein sollte, tragen Sie ihn bitte in die Vergleichsmaske ein. HINWEIS: Werden nach der erstmaligen Summenermittlung Neu-, Um- und Anbauten durchgeführt, müssen diese der Gesellschaft gemeldet werden, damit die Versicherungssumme entsprechend angepasst wird.

7
Was ist zu tun im Schadensfall?

Im Schadensfall sollten unverzüglich folgende Maßnahmen direkt ergriffen werden: den Schadensort so gut wie möglich absichern (ohne die eigene Gesundheit zu gefährden) den Versicherer so schnell wie möglich informieren bei einem Brand immer die Feuerwehr benachrichtigen Bei Leitungswasserschäden immer den Haupthahn schließen zugefrorene Rohe immer vom Fachmann auftauen lassen alle Schäden dokumentieren, am besten fotografisch.

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Was muss ich beachten, dass der Versicherungsschutz nicht verloren geht?

Versicherungsbedingungen einhalten! Es sind (wie auch bei anderen Sachversicherungen) bestimmte Verhaltensregeln zu beachten, damit der Versicherungsschutz bei der Gebäudeversicherung nicht verloren geht: Die Immobilie muss in einem ordnungsgemäßen Zustand sein. An- oder Umbauten sind dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen Sonstige Erhöhungen des Risikos, z.B. wenn ein Gewerbebetrieb in das Haus einzieht, sind ebenfalls anzugeben Alle behördlich und gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen müssen beachtet werden Bei leerstehendem oder vorübergehend nicht genutzten Gebäuden müssen Wasser führende Anlagen absperren und entleeren. Wer sich längere Zeit nicht Zuhause aufhält, muss dafür sorgen, dass das Gebäude kontrolliert und beheizt wird.

9
Was zahlt die Gebäudeversicherung im Schadensfall?

Feuer-, Leitungswasser- und Sturm-/ Hagelversicherung zahlen im Schadensfall: die notwendigen Reparaturkosten am beschädigten Gebäude den aktuellen Neubauwert eines zerstörten Gebäudes. Den Neubauwert erhalten Sie allerdings nur, wenn eine "gleitende Neuwertversicherung" abgeschlossen wurde, bei der Versicherungsleistungen und Prämien sich automatisch entsprechend der Kostenentwicklung in der Bauindustrie entwickeln (in der Regel steigende Tendenz).

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Wonach richtet sich die Höhe des Beitrages?

Die Höhe des Beitrages richtet sich nach folgenden Einflussgrößen: Bauweise (z.B. ist ein Lehm- Fachwerkhaus teurer als ein Steinhaus, weil das Brandrisiko höher ist) und Nutzungsart (gewerbliche Nutzung ist gegenüber Nutzung zu reinen Wohnzwecken meist teurer) des versicherten Gebäudes Versicherten Gefahren (Feuer- Leitungswasser, Sturm/Hagel als Einzelpolice oder in Kombination plus evtl. Zusätze) Versicherungssumme (gleitender Neuwert, fester Neuwert, Zeitwert) Geografische Lage des versicherten Objektes, in Bezug auf die Risiken Leitungswasser und Sturm (teilweise auch bzgl. Elementarrisiken wie Erdbeben). Es existieren unterschiedliche Tarifzonen.

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Welche zusätzlichen Einschlüsse sind bei der Gebäudeversicherung sinnvoll?

Zusätzliche Einschlüsse- Elementarrisiken, wie Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Überschwemmung. Schneedruck, Lawinen Bedenkenswert ist dieser Einschluss wirklich nur für Hauseigentümer in den Regionen, die für solche Schäden denkbar sind. Meist wird diese Deckung mit eine Selbstbeteiligung je Schadensfall von 10% angeboten. Voraussetzung dafür, dass diese Versicherung überhaupt erhältlich ist, sind i. d. R. zehn schadensfreie Jahre!

Überspannungsschäden: das sind Induktionsschäden, die durch Blitzschlag verursacht werden. Der Einschluss ist fast immer sinnvoll, wenn Sie teure (fest eingebaute) Elektronik im Haus haben. (Heizungssystem, sanitäre Anlagen). Normale Elektrogeräte wie Fernsehapparat, Stereoanlage, Waschmaschine usw. sind in der Regel Bestandteil der Hausratversicherung.

Bewegungs- und Schutzarbeiten: Das sind Kosten, die entstehen, wenn Gegenstände beiseite geräumt werden müssen, um den Brandherd bei Löscharbeiten zu erreichen.

Aufräumungs- und Abbruchkosten: Diese Kosten entstehen nach einem Schaden, und beinhalten auch Dekontaminierung des Schutts. Die beiden letztgenannten Positionen sind nicht zu unterschätzen. Häufig sind Bauschutt oder Rückstände nach einem Brand als teurer Sondermüll zu entsorgen. In der Regel sind diese Kosten mit 5% der Versicherungssumme versichert. Eine Erhöhung auf 10% ist aber ratsam.

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Warum ist die Versicherung so günstig, wo sind die Nachteile?

Es wird keineswegs an Leistung gespart, im Gegenteil. Die Versicherung ist deshalb so preiswert, weil wir als freier Vermittler die Möglichkeit und auch die Marktübersicht haben und diese in unseren Vergleichsrechnern darstellen. Unsere Empfehlungen zu den Gesellschaften helfen Ihnen gute Tarife zu finden.

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Anprall von Fahrzeugen

Es besteht Versicherungsschutz im Rahmen der sonstigen Bestimmungen dieses Vertrages für Schäden durch Fahrzeuganprall an versicherten Sachen. Als Fahrzeuganprall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch die Berührung eines Schienen- oder Kraftfahrzeuges.

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Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte

Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten zur Beseitigung von Schäden an Teilen des versicherten Gebäudes (z.B. Türen, Fenstern, Wänden, Fußböden), soweit diese der allgemeinen Nutzung dienen und die Schäden bei einem Einbruch entstanden sind.

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Graffiti

Der Versicherer leistet Entschädigung für die Beseitigung von mut- oder böswillig aufgebrachten Malereien (Graffiti) mit handelsüblicher Farbe an den Außenfassaden der versicherten Gebäude durch Dritte. Zur Außenfassade zählen fertig gestellte Mauerwerke, Verkleidungen, Verputz und Anstrich sowie Rahmen von Fenstern und Türen. Versichert sind die Kosten für die Reinigung der Außenfassade von der Verschmutzung bis zu einer Höhe von 3,5 Meter über dem Erdboden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Krieg, Innere Unruhen, Verschmutzungen oder Beschädigungen, die vor Vertragsbeginn bereits vorhanden waren, vorsätzliche Verschmutzungen durch den Versicherungsnehmer oder einen Repräsentanten, Verschmutzungen oder Beschädigungen durch andere Materialien als handelsübliche Farbe, Kosten für die Erneuerung oder Anpassung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen oder Verkleidungen der Außenfassade, Wertminderungen, Bearbeitungsschäden durch Reinigungsvorgang sowie Beseitigung von Schäden auf Weichholz und mineralischem Dämmputz.

16
Hotelkosten

Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon), wenn die Wohnung bzw. die Wohnungen des versicherten Gebäudes unbewohnbar wurden und den Bewohnern auch die Beschränkung auf einen etwa bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist.

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Innere Unruhen

Zusätzlich sind versicherte Schäden durch Innere Unruhen mitversichert. Ein öffentlich-rechtlicher Entschädigungsanspruch geht vor.

18
Mietausfall für vermietete Räume

Es beträgt der Haftungszeitraum für Mietausfall bzw. Mietwertersatz von Wohnraum 24 Monate. Mitversichert gilt der Mietausfall bzw. Mietwertersatz von gewerblich genutzten Räumen beim bestimmten Gewerbe.

19
Rückreisekosten aus dem Urlaub

Gilt nur für Gebäudeeigentümer, die in dem versicherten Risiko wohnen.

Der Versicherer ersetzt Fahrtmehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer (Gebäudeeigentümer) aufgrund eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubsreise abbricht und an den Schadensort reist.

Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit des Haus- oder Wohnungseigentümers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von maximal 8 Wochen.

Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadensort.

Ist aufgrund eines Versicherungsfalles ein Reiseruf über den Rundfunk notwendig, werden die entsprechenden Maßnahmen, soweit möglich, vom Versicherer eingeleitet und etwaigen Kosten ersetzt. Ebenfalls kann die Organisation der Rückreise, soweit es die Gegebenheiten zulassen, übernommen werden.

Der Versicherungsnehmer (Hauseigentümer) ist verpflichtet, vor Antritt der Reise an den Schadensort bei dem Versicherer Weisungen einzuholen, soweit es die Umstände gestatten.

20
Überschallknall

Als Schäden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf den durch den Überschallknall eines Flugzeuges entstehenden Druckwellen beruhen.

21
Absturz unbemannter Flugkörper

Es leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden durch Anprall oder Absturz eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung.

22
Rauchschäden

Als Rauchschaden gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen durch Rauch, der plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuer-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt.

23
Ableitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück

Versichert sind Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung innerhalb versicherter Gebäude auf dem Versicherungsgrundstück soweit sie der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Dies gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.

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Ableitungsrohre außerhalb Versicherungsgrundstück

Versichert sind Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb versicherter Gebäude auf dem Versicherungsgrundstück soweit sie der Entsorgung versicherte Gebäude oder Anlagen dienen. Dies gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.

25
Armaturen (Bruchschäden)

Es sind Schäden an Armaturen auch dann im Rahmen der Leitungswasserversicherung eingeschlossen, wenn es sich nicht um Frostschäden handelt. Armaturen sind: Ventile, Wasseruhren, Wasserhähne, Filteranlagen jedoch nicht Sanitäre Anlagen wie Waschbecken, Badewannen, Toiletten usw., Heizungskörper.

26
Aquarien und Wasserbetten

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Schäden durch Wasser oder sonstige warme Flüssigkeiten wie Sole, Öle, Kühlmittel, Kältemittel und dergleichen, die aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten sind.

Innerhalb der Gebäude sind versichert
a) Frost- und sonstige Bruchschäden an den Rohren der in Nr. 1 genannten Anlagen.
b) Bruchschäden durch Frost an sonstigen Einrichtungen der in Nr. 1 genannten Anlagen.

Außerhalb versicherter Gebäude sind versichert Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren der in Nr. 1 genannten Anlagen, soweit diese Rohre der Versorgung der versicherten Gebäude oder Anlagen dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.

27
Fußbodenheizung

Mitversichert sind Schäden an und durch Fußbodenheizungsanlagen.

28
Klima-/Wärmepumpen und Solaranlagen durch Rohrbruch

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Schäden durch Wasser oder sonstige warme Flüssigkeiten wie Sole, Öle, Kühlmittel, Kältemittel und dergleichen, die aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten sind.

Innerhalb der Gebäude sind versichert
a) Frost- und sonstige Bruchschäden an den Rohren der in Nr. 1 genannten Anlagen.
b) Bruchschäden durch Frost an sonstigen Einrichtungen der in Nr. 1 genannten Anlagen.

Außerhalb versicherter Gebäude sind versichert Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren der in Nr. 1 genannten Anlagen, soweit diese Rohre der Versorgung der versicherten Gebäude oder Anlagen dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.

29
Entfernen durch Sturm umgestürzter Bäume

Der Versicherer ersetzt auch die notwendigen Kosten für das Entfernen durch Sturm umgestürzter Bäume vom Versicherungsgrundstück. Ersetzt werden auch die Kosten für das Entfernen durch Sturm abgerissener Äste, die aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichtes nicht selbst durch den Versicherungsnehmer entfernt werden können. Bereits abgestorbene Bäume und Äste fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

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Feuer-Rohbauversicherung prämienfrei 12 Monate

Die Gebäudeneubauten und die zu ihrer Errichtung notwendigen auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe sind während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung, jedoch längstens für 1 Jahr, gegen Feuerschäden beitragsfrei mitversichert. Die Haftung des Versicherers aus dem Leitungswasser und/ oder Sturm-/Hagel- Versicherung beginnt erst, wenn die Gebäude bezugsfertig sind. Die Bezugsfertigkeit ist dem Versicherer unverzüglich zu melden.

Kündigung

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