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Hausratversicherung

Alles auf einen Blick

1
Was gehört zum Hausrat?

Hausrat sind alle zum Gebrauch und Verbrauch in den Haushalt eingebrachten Gegenstände. Etwas verständlicher ist die Definition "Alles was Sie beim Umziehen mitnehmen". Auch wenn diese Definition rechtlich nicht 100% richtig ist, ist sie leicht verständlich. Beispiel sind: Wohnungseinrichtung, Wohnungsinventar, Elektro- u. Gasgeräte, Lebens- u. Genussmittel, Gebäudebestandteile, Gebäudeverglasung und sonstige Installationen, die Sie als Mieter/Eigentümer eines Mehrfamilienhauses gelegenen Wohnung angeschafft haben.

2
Was umfasst die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung deckt folgende Grundgefahren ab: Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus Leitungswasser, Rohrbruch, Frostschäden Sturm, Hagel sowie auch die evtl. daraus entstehenden Schäden gute Deckungen umfassen Sondereinschlüsse oder Sie lassen diese durch eine Zusatzvereinbarung mitversichern: = In jeden Versicherungsordner gehört eine Hausratversicherung. Überspannungsschäden durch Blitzschlag (meist bis 5% mitversichert) Glasbruchschäden an Mobiliar-/Gebäudeverglasungen Glaskeramikkochflächen Fahrraddiebstahl Wasseraustritt aus Aquarien Inhalte Ihres Bankschließfachs.

3
Welche Schäden deckt die Hausratversicherung NICHT ab?

Schäden durch grobe Fahrlässigkeit vorsätzlich herbeigeführte Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art Schäden durch Kernenergie Ebenfalls nicht eingeschlossen sind Schäden durch Sturmflut Einbruchdiebstahl-/Beraubungsschäden, die durch bei Ihnen wohnende Personen begangen werden.

4
Was ist eine Unterversicherung/Unterversicherungsverzicht?

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Wert (meist der Neuwert) der versicherten Schäden höher ist als die Versicherungssumme. Sollte es hier zu einem Schadenfall kommen, wird bei bestehender Unterversicherung der Schaden auch nur anteilig beglichen, auch wenn der Gesamtschaden unterhalb der versicherten Summe liegt.

Es wird nach folgender Formel gekürzt:

Schaden x Mindestversicherungssumme % Versicherungswert = Entschädigung/Wiederbeschaffung

5
Wie weit erstreckt sich der Versicherungsschutz meiner Hausratversicherung?

In der im Versicherungsschein genannten Wohnung bei Umzug in der neuen Wohnung während des Umzugs in eine neue Wohnung, längstens jedoch für 8 Wochen nach Umzugsbeginn in beiden Wohnungen in den zur Wohnung dazugehörenden Keller- und Speicherräumen in Nebengebäuden, sofern sie auf dem gleichen Grundstück stehen in Ihrer Garage, die sich in der Nähe Ihrer Wohnung befindet (doch nur wenn diese privaten Zwecken dient) in Räumen, welche Sie zusammen mit anderen Hausbewohnern nutzen, begrenzt auf Ihnen gehörenden Waschmaschinen und Wäschetrocknern außerhalb Ihrer Wohnung weltweit vorübergehend (je nach Bedingungen für Außenversicherung der einzelnen Gesellschaften).

6
Mein Sohn absolviert Wehr- bzw. Zivildienst in einer anderen Stadt. Benötigt er für seine Sachen eine eigene Hausratversicherung?

Nein. Solange er keinen eigenen Haushalt gründet, sind die Sachen im Rahmen der elterlichen Hausratversicherung für die Dauer der Grundwehr- oder Ersatzdienstzeiten versichert.

7
Ab wann ist eine Wohnung NICHT ständig bewohnt?

Nach den Tarifwerken der Hausratversicherung ist eine Wohnung dann nicht ständig bewohnt, wenn sich über 60 Tage hinweg keine aufsichtsberechtigte volljährige Person über Nacht in der Wohnung aufhält. Bei diesen "nicht ständig bewohnten Wohnungen" ist die Risikoprämie etwa doppelt so hoch wie bei ständig bewohnten Haushalten. Zusätzlich ist eine ganze Reihe von Gegenständen in diesem Fall vom Versicherungsschutz ausgenommen.

8
Ich bin oft beruflich lange Zeit auf Dienstreisen und auf Auslandseinsätzen. Was muss ich beachten?

Planen Sie einen längeren Urlaub, oder sind Sie beruflich länger nicht an Ihrem Wohnort, sollten Sie das Ihrer Versicherung mitteilen. Länger heißt in der Regel mehr als 60 Tage. Versäumen Sie es, eine längere Abwesenheit der Versicherung mitzuteilen, und entsteht in dieser Zeit ein Schaden, so kann die Versicherung die Zahlung verweigern. In diesem Fall ist zu empfehlen, dass Sie eine Person Ihres Vertrauens mit der regelmäßigen Kontrolle Ihrer Wohnung beauftragen.

9
Ein Untermieter ist bei mir eingezogen. Sind seine Sachen über meinen Hausratvertrag versichert?

Nein. Er muss seine Sachen selbst versichern. Anders wäre es, wenn Sie ihm ein möbliertes Zimmer zur Verfügung stellen. Ihre eigenen Sachen, die der Untermieter mit Ihrer Zustimmung benutzt, sind versichert.

10
Wer braucht eine Hausratversicherung?

Wenn der Hausrat mit Leichtigkeit zu ersetzen ist, weil er nur aus Pappkartons und billigem Inventar besteht, ist eine Versicherung oft überflüssig. Je hochwertiger und teuerer Ihr Hausrat ist, desto sinnvoller wird die Versicherung. Nach einem Wohnungsbrand ist dann ein großer finanzieller Aufwand nötig, um den gewohnten Lebensstandard wieder herzustellen.

11
Welche Schäden sind versichert?

Schäden durch Feuer

Unter dem Begriff der Feuerschäden werden Schäden durch Brand, direkten Blitzeinschlagsschäden (es gibt auch den indirekten, siehe Überspannungsschäden), und Explosion zusammengefasst. Schwelbrände werden von dieser Definition nicht erfasst, da Brand im Sinne der Versicherungsbedingungen eine offene Flamme voraussetzt. Auch die Tatsache, dass Fernseher implodieren wird hier nicht in Rechnung getragen. Diese Ausschlüsse werden aber von vielen Gesellschaften inzwischen mit angeboten.

Leitungswasserschäden

Schäden durch Leitungswasser entstehen durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser aus dem Rohrsystem oder fest damit verbundenen Anlagen.

Einbruchdiebstahl/Vandalismus

Wenn bei Ihnen eingebrochen wird, werden die gestohlenen Gegenstände durch die Hausratversicherung ersetzt. Sollten die Einbrecher aber auch die Wohnung noch verwüsten oder Gegenstände zerstören, spricht man von Vandalismus. Auch solche Schäden sind durch die Hausratversicherung abgedeckt.

Sturm- und Hagelschäden

Sturm (laut Definition eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8) und Hagel sind eher selten für Schäden am Hausrat verantwortlich. Wenn es doch vorkommen sollte, wird der Schaden meistens umso größer.

Gefahrenerhöhung

Alle Umstände, die zu einer Erhöhung des Risikos für die Versicherung führen, sollten Sie der Versicherungsgesellschaft schriftlich mitteilen. Vorsicht: Eine Gefahrenerhöhung kann bereits ein Baugerüst darstellen, wenn Ihr Wohnhaus renoviert wird.

Hotelkosten im Schadenfall

Wird Ihre Wohnung z.B. nach einem Wasserschaden unbewohnbar, werden Hotelkosten ersetzt.

Schäden durch Stromausfall

Schäden durch Stromausfall durch Stromunterbrechung oder technisches Versagen der Kühleinrichtung.

Tiefkühl-/Gefriergut

Schäden durch Stromausfall durch Stromunterbrechung oder technisches Versagen der Kühleinrichtung.

Implosion

Wenn zum Beispiel Ihr Fernseher implodiert.

Nutzwärme / Sengschäden

Im Wäschetrockner entzündet sich die Kleidung beim Trocken. Wenn Sie die Nutzwärmeschäden eingeschlossen haben, bekommen Sie auch den Wäschetrockner ersetzt, also da wo die Nutzwärme entsteht. Sonst würden nur Folgeschäden bezahlt werden.

Wasserverlust infolge Rohrbrüche

Hier ist der finanzielle Schaden des laufenden Wassers versichert.

Aquarien und Wasserbetten

Es werden die Schäden durch auslaufendes Wassers versichert, nicht das Aquarium / Wasserbett selbst.

Elementarschäden

Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben

Glasbruchschäden

Versichert sind alle Glasscheiben der Wohnung, also Mobiliarverglasung, Türen, Fenster, Aquarien, aber keine Trinkgläser, Glas - Cerankochflächen falls eingeschlossen.

12
Wie definiert man Diebstahl?

Diebstahl aus Krankenzimmer

Bei stationärem Aufenthalt werden entwendete Sachen bezahlt.

Diebstahl von Wäsche und Kleidung auf dem Versicherungsgrundstück Falls Ihre Slips von der Leine gestohlen wir, muss das polizeilich gemeldet werden, wenn Sie Ersatz haben wollen.

Wird das angeschlossene Fahrrad im Freien gestohlen oder der Keller aufgebrochen, wird dies zum Anschaffungspreis ersetzt.

13
Rückreisekosten aus dem Urlaub

In Erweiterung des § 2 AL-VHB 2003 ersetzt der Versicherer Fahrtmehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles gemäß AL-VHB 2003 vorzeitig seine Urlaubsreise abbricht und an den Schadensort reist. Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens vier Tagen bis zu einer Dauer von höchstens sechs Wochen.

14
Wie kündige ich meine Hausratversicherung?
  • Schriftlich (per Post und Einschreiben), da eine Bestätigung des erhalten garantiert wird
  • Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit
  • 3 Monate vor Vertragsende
15
Welche Sonderkündigungsrechte habe ich?

Vertragsänderung

Vertragsänderung z. B. Beitragserhöhung innerhalb von einem Monat nach Erhalten der Vertragsänderung kündbar


Schadensfall

Sie können auch 1 Monat nach Bearbeitung eines Schadensfalls die Versicherung kündigen


Umzug

Bei einem Umzug in eine neue Region kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden


Vertragsende bei Tod

Vertrag endet zwei Monate nach dem Tod, falls kein Erbe des Hauses vorliegt


Verkauf und Wohnungsauflösung

z. B. Umzug ins Ausland, endet der Vertrag

Kündigung

Sie haben sich entschieden, Ihre alte Versicherung zu kündigen oder einen Versicherungswechsel vorzunehmen und haben kein passendes Formular vorliegen. Auf der FH24-Website können Sie das passende Kündigungsformular kostenlos herunterladen und für Ihre Zwecke verwenden.

Unter folgendem Link steht Ihnen ein Kündigungsformular zum Download bereit: