0 => 0 => 0 =>
Bei der Versorgung mit Strom wird zwischen zwei Arten unterschieden. Gewerbestrom (kann nur von Unternehmen bezogen werden)PrivatstromArbeitspreis
Bereitstellungs- bzw. Verrechnungspreis
Mal ist der Preis für die einzelnen Kilowattstunden sehr günstig, die Fixkosten sind jedoch überhöht und ein anderes Mal sind die Fixkosten gering, während die Kilowattstunden überteuert sind. Zu diesem Zweck gibt es den Stromvergleich.
Wird der Strom nicht von dem Vermieter abgerechnet, kann der Mieter entscheiden, welchen Stromanbieter er wählt. Er bekommt eine eigene Rechnung und muss den Vermieter auch nicht informieren. Anders ist es bei Mietern, deren Strom von den Vermietern abgerechnet wird. In diesen Fall muss man den Vermieter fragen, und ihn mit in die Entscheidung einbringen.
Den Wechsel bemerkt man erst bei der Rechnung. Durch die neuen Stromtarife, die Sie beziehen, fällt diese günstiger aus. Vergleichen und herausfinden können Sie diese mit einem Stromvergleich. Ansonsten bleibt es wie gewohnt. Es werden also keine Änderungen an den Leitungen oder Zählern vorgenommen. Vor einem eventuellen Engpass oder einem Ausfall der Stromversorgung gesetzlich geschützt.
Für den mehrmaligen Wechsel des Stromanbieters gibt es kaum Einschränkungen. Sie müssen lediglich die Kündigungsfristen der einzelnen Anbieter beachten.
Am wichtigsten ist es, dass Sie den Wechselantrag vollständig ausfüllen. Zudem müssen die Angaben richtig sein.
Denn erst aufgrund dieser Angaben kann die Versorgung mit neuem Strom sicher gestellt werden und der neue Anbieter kann dem alten kündigen.
Der Wechsel des Stromanbieters ist für Kunden kostenlos. Sie können aber eine Menge Geld durch diesen Wechsel sparen, wenn Sie vorher einen kostenlosen Stromvergleich, der die günstigen Stromtarife auflistet, machen. Der Stromvergleich macht Ihnen keine Mühe und kostet nur ein paar wenige Minuten Zeit.
In Bezug auf die Kündigungsfristen muss zwischen einem Grundversorger und einem Alternativanbieter unterschieden werden. Die Kündigungsfristen sind in dem Sondervertrag in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Die Kündigung ist schriftlich zu erledigen.